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BVI-Präsident Meier: Zulassung virtueller Eigentümerversammlungen ist Sieg der Vernunft

Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung, künftig auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen zuzulassen, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

"Künftig sind neben Versammlungen in Präsenz und hybriden Versammlungen auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen erlaubt, vorausgesetzt, mindestens drei Viertel der anwesenden Wohnungseigentümer stimmen diesem Beschluss zu. Für diese Möglichkeit, moderne Kommunikationswege einzusetzen und damit die Arbeit der Verwalter zu erleichtern, haben wir als BVI geworben.

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BVI-Präsident Meier: Verwalter brauchen angemessene Vergütung für Management des Heizungsaustauschs

Zur geplanten Verabschiedung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 8. September 2023 durch den Deutschen Bundestag erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

"An diesem Freitag will die Koalition im Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschieden. Das Ziel ist der Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung eines Gebäudes. Dabei kommt dem Verwalter eine wichtige Rolle zu: Er steht vor der äußerst komplexen Herausforderung, ein Konzept für die Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu erarbeiten und der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

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BVI-Präsident Meier: "Klarheit statt Kakophonie im Gebäudebereich - Energiewende gelingt nur mit in sich geschlossenem Gesamtkonzept!"

Zu den Einlassungen von Bundesbauministerin Klara Geywitz, angesichts steigender Baukosten auf die von der Koalition für 2025 vorgesehene Verschärfung der Dämmstandards für Neubauten zu verzichten, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

"Die Forderungen der Bundesbauministerin stehen im offenen Widerspruch zum bisherigen Kurs der Regierungskoalition. Die Kakophonie, die sich bei SPD, Grünen und FDP schon bei der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes gezeigt hat, wird damit nahtlos fortgesetzt. Mit diesem Sommertheater muss jetzt Schluss sein!

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BVI-Präsident Meier: Jetzt alle Formen der Nutzung von Photovoltaik als privilegierte Maßnahme im WEG verankern / Virtuelle Eigentümerversammlungen fördern

Zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

"Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Einbeziehung der Steckersolargeräte, sogenannter Balkonkraftwerke, in die privilegierten baulichen Maßnahmen nach § 20 WEG trägt der wachsenden Nachfrage und dem Wunsch der Wohnungseigentümer nach der stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien Rechnung. Angesichts der Bedeutung der Energiewende sollten jetzt im WEG nicht nur Balkonkraftwerke, sondern auch künftige Formen der Nutzung von Sonnenenergie und damit generell die Installation von Photovoltaik und erneuerbarer Energien im Wohnungseigentum als privilegierte Maßnahme berücksichtigt werden.

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BVI fordert Neuansatz für Gebäudeenergiegesetz / Verzögerung der Energiewende im WEG-Bestand

Zur Verschiebung der 1. Lesung des Entwurfs der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Dr. Klaus Nahlenz, Vizepräsident des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.:

"Die Verschiebung der 1. Lesung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes im Deutschen Bundestag auf unbestimmte Zeit ist Folge eines von Anfang an verfehlten Gesetzentwurfes des Bundeskabinetts. Dies lässt sich schon an drei Punkten festmachen: zu kurze Fristen, kaum machbare Finanzierung der Investitionen in neue Heizungstechnik und willkürliche Ausnahmeregelungen.

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Deutscher Immobilienverwalter Kongress 2023: "Endlich die Leistungen der Verwalter für die Energiewende finanziell honorieren"

Unter dem Motto "Gemeinsam Chancen nutzen - der Aufbruch ins nächste Jahrzehnt" diskutierte der BVI auf dem Deutschen Immobilienverwalter Kongress am 4. und 5. Mai 2023 in Berlin mit Fachreferenten und über 200 Teilnehmern über aktuelle Themen der Immobilienverwaltung. Im Mittelpunkt standen praxisorientierte Lösungen für die WEG-Verwaltung, juristische Fragen sowie die Klima- und Energiepolitik der Koalition und deren Auswirkungen auf den Gebäudesektor.

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Gebäudeenergiegesetz: BVI fordert politische Verlässlichkeit und Klarheit für Immobilienverwalter

Zu den heute vorgestellten Vorschlägen zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und der damit verbundenen Pflicht zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei möglichst jedem Einbau einer neuen Heizung ab dem Jahr 2024 erklären Vorstand und Geschäftsführung des BVI Bundesfachverbandes der Immobilienverwalter e. V.:

"Der BVI lehnt den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes in dieser Form ab. Die Fristen für den Austausch von Heizungen sind deutlich zu kurz und für Eigentümergemeinschaften nicht umsetzbar.

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BVI-Vorstandsmitglied Martin Metzger bei L?Immo

In L’Immo, dem Podcast von Haufe.Immobilien, sprach BVI-Vorstandsmitglied Martin Metzger mit "Immobilienwirtschaft"-Chefredakteur Dirk Labusch unter anderem über das Verhältnis von Verwaltern und Wohnungseigentümern.

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Gaspreisbremse: Kein Verwalteraufwand ohne Vergütung!

Zu den Vorschlägen der "ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme" und zum Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zur Einführung einer Gaspreisbremse und der damit verbundenen Informationspflicht zur Weitergabe der Entlastung bei den Heizkosten erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

"Die Regelung für WEGs muss überdacht werden. Bei der Vielzahl der Aufgaben, die Verwalter in diesem Jahr schon geschultert haben, ist es kaum möglich, unter Berücksichtigung der formalrechtlichen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes die Anforderungen der Politik zu erfüllen.

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Gaspreisbremse: BVI fordert praxisnahe Lösung statt Bürokratie und zusätzlicher Pflichten

Zu den Beratungen der Bundesregierung über die Vorschläge der "ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme" erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:

"Miet- und WEG-Verwalter müssen innerhalb kürzester Zeit mit der Gaspreisbremse die fünfte gesetzliche Regelung kurzfristig umsetzen - nach Heizkostenverordnung, Grundsteuererklärung, Zensus und den Energieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnungen.

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